Anmeldung

Anmeldung

Wer darf sich anmelden?

  • Das Sportcamp ist für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 13 Jahren.
  • Sportbekleidung muss selbst mitgebracht werden.
  • Wer sich krank fühlt, bleibt zuhause.

Wie viele Plätze stehen zur Verfügung?

Das Sportcamp ist auf 60 Kinder begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Eingang der Anmeldungen.

Wann kann man sich anmelden?

Eine Anmeldung hier auf der Seite ist erst ab 1.März 2024 (18 Uhr) möglich.


Die Anmeldung ist abgeschlossen und das Camp ist ausgebucht.

Wir pflegen eine Warteliste auf die Sie sich mit einer E-Mail setzten lassen können.


Teilnahmebedingungen / Teilnahmeinformationen:

1. Die Erziehungsberechtigten erklären sich einverstanden, dass für die Dauer der durchgeführten Maßnahme die obliegenden Erziehungsaufgaben auf die eingesetzten Betreuer und Betreuerinnen übertragen und von ihnen ausgeübt werden.

2. Die Erziehungsberechtigten geben das Einverständnis zur Teilnahme des Minderjährigen an den sportlichen Aktivitäten.

3. Die Erziehungsberechtigten versichern, dass dass das Kind z. Z. der Teilnahme nicht an einer ansteckenden Krankheit (z.B. COVID-19-Virus , Masern, Windpocken, Röteln, Keuchhusten, Scharlach, Diphtherie, Typhus usw.) leidet und in den letzten Wochen keine ansteckenden Krankheiten in meiner Familie oder näheren Umgebung unserer Wohngemeinschaft aufgetreten sind. Das  Kind wird von der Maßnahme abgemeldet, wenn es selbst oder ein/e Familienangehörige/r in den letzten zwei Wochen vor Beginn der Freizeit an einer solchen Krankheit leidet. 

4. Die Erziehungsberechtigten erklären sich einverstanden, dass erforderlichenfalls vom Arzt dringend erachtete Schutzimpfungen sowie sonstige ärztliche Maßnahmen einschließlich gebotener Operationen veranlasst werden, wenn das elterliche Einverständnis nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann. Darüber hinaus dürfen die Betreuer*innen die Erstversorgung übernehmen.

5. Die Erziehungsberechtigten erlauben dem Kind, an Omnibus-, Bahn-, oder sonstigen Fahrten teilzunehmen, ferner darf es unter Aufsicht Schwimmen und an allen sonstigen sportlichen Aktivitäten der Programminhalte teilnehmen.

6. Der Teilnehmende darf in dringenden Fällen im Privat-PKW mitfahren (Halter egal, z.B. zur Fahrt zum Arzt).

7. Die Erziehungsberechtigten gestatten dem Kind, im Rahmen der Ferienfreizeit mit Begleitung der Betreuer/innen die deutsche Staatsgrenze zu überschreiten. 

8. Es ist bekannt, dass das Kind aus pädagogischen Gründen nach Hause geschickt werden kann und die Erziehungsberechtigten sicherzustellen haben, dass entweder Sie selbst oder eine beauftragte Person das Kind für diese Zeit aufnimmt. Diese beauftragte Person muss ebenfalls das Recht haben, zu entscheiden, auf welche Weise das Kind befördert wird.

9. Das Kind muss während der Dauer der Ferienfreizeit krankenversichert sein. 

10. Das etwaig erforderliche Hygienekonzept des Projektes wird – wenn notwendig - im Vorfeld rechtzeitig veröffentlicht.

11. Ein ausstehender Teilnehmerbetrag (Sportcamp: 110 €) soll binnen zwei Wochen nach der Teilnahmebestätigung auf das Konto der Gemeinde Jestetten überwiesen werden:

– Gemeinde Jestetten; IBAN: DE56 6845 2290 0006 6020 56; BIC: SKHRDE6W; Jess SportCamp Name Kind –

Die Erziehungsberechtigten werden darauf hingewiesen, dass eine volle Rückerstattung  des Teilnahmebeitrags nur bis 14 Tage vor dem Stattfinden möglich ist. Nachfolgende Regelungen werden unter Kulanz getroffen.

12. Die Erziehungsberechtigten erteilen die Genehmigung, dass während der Freizeiten gemachte Fotos, die einen allgemeinen Eindruck vom Ablauf bzw. der Atmosphäre der Maßnahmen vermitteln, als Nachbericht in der Lokalpresse, in Info- und Werbebroschüren der Veranstalter und der Gemeinde Jestetten, sowie auf der Homepage der Veranstalter und der Gemeinde Jestetten (auch der Jugendarbeit der Gemeinde) veröffentlicht werden dürfen.